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   LAG Hessen, 11.05.2006 - 4 Ta 243/06   

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https://dejure.org/2006,10683
LAG Hessen, 11.05.2006 - 4 Ta 243/06 (https://dejure.org/2006,10683)
LAG Hessen, Entscheidung vom 11.05.2006 - 4 Ta 243/06 (https://dejure.org/2006,10683)
LAG Hessen, Entscheidung vom 11. Mai 2006 - 4 Ta 243/06 (https://dejure.org/2006,10683)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 51 ArbGG
    Persönliches Erscheinen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eignung eines Vertreters einer persönlich geladenen Partei zur Sachaufklärung gem. § 141 Abs. 3 S. 2 Zivilprozessordnung (ZPO); Legitimation eines Vertreters einer persönlich geladenen Partei zum Abschluss eines durch die Prozessvollmacht nicht gedeckten Vergleichs; ...

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Hessen, 01.11.2005 - 4 Ta 475/05

    Ladung - persönliches Erscheinen - Vertretung - Ordnungsgeld

    Auszug aus LAG Hessen, 11.05.2006 - 4 Ta 243/06
    Die Regelung soll gewährleisten, dass die Sachaufklärung und die verfahrensökonomische Erledigung des Rechtsstreits durch das Ausbleiben der persönlich geladenen Partei nicht beeinträchtigt wird (etwa Hess. LAG 22. August 2005 - 4 Ta 384/05 - 01. November 2005 - 4 Ta 475/05 -, zu II 4 a; jeweils z.V.v. und m.w.N.).

    Dies erfordert nach überwiegender Ansicht die Legitimation zum unwiderruflichen, zumindest aber zum widerruflichen Vergleichsschluss (vgl. Hess. LAG 01. November 2005 a.a.O., zu II 4 b, mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    Dieser Zweck kann nur erreicht werden, wenn die Partei entweder bereit ist, die Standpunkte von Gericht und Gegner persönlich in der mündlichen Verhandlung zur Kenntnis zu nehmen oder wenn sie einen Vertreter entsendet, der wie sie selber über die Abgabe prozessleitender Erklärungen entscheiden kann (Hess. LAG 01. November 2005 a.a.O., zu II 4).

  • OLG Bremen, 30.12.1987 - 4 U 90/87
    Auszug aus LAG Hessen, 11.05.2006 - 4 Ta 243/06
    Sie entzieht ihm damit die Vollmacht zum Vergleichsschluss im Sinne von § 141 Abs. 3 S. 2 ZPO (OLG Bremen 30. Dezember 1987 - 4 U 90/87 - MDR 1988/417; Leipold in Stein/Jonas ZPO 22. Aufl. § 141 Rn. 45; Berscheid in Schwab/Weth ArbGG § 51 Rn. 21).

    Die Möglichkeit der Anordnung des persönlichen Erscheinens dient damit zwar nicht der Vergleichserzwingung, wohl aber der Förderung des Eintritts von Rechtsfrieden durch eine rasche vergleichsweise Erledigung des Rechtsstreits aufgrund einer argumentativen Auseinandersetzung in der mündlichen Verhandlung (vgl. LAG Brandenburg 23. Mai 2000 - 3 Sa 83/00 - LAGE ArbGG 1979 § 51 Nr. 7, zu 2.4.1; OLG Bremen 30. Dezember 1987 a.a.O.; HWK-Ziemann § 51 ArbGG Rn. 1; Helml in Hauck/Helml ArbGG 3. Aufl. § 51 Rn. 1).

  • LAG Hessen, 16.02.2006 - 4 Ta 20/06

    Bemessung eines Ordnungsgeldes wegen Nichterscheinen vor Gericht

    Auszug aus LAG Hessen, 11.05.2006 - 4 Ta 243/06
    § 141 Abs. 3 ZPO bezweckt eine Verfahrensförderung in dem Termin, zu dem das persönliche Erscheinen der Partei angeordnet wurde (vgl. Hess. LAG 16. Februar 2006 - 4 Ta 20/06 - z.V.v., zu II 2; 20. April 2006 - 4 Ta 117/06 - n.v.).
  • LAG Hessen, 22.08.2005 - 4 Ta 384/05

    Ordnungsgeld - persönliches Erscheinen

    Auszug aus LAG Hessen, 11.05.2006 - 4 Ta 243/06
    Die Regelung soll gewährleisten, dass die Sachaufklärung und die verfahrensökonomische Erledigung des Rechtsstreits durch das Ausbleiben der persönlich geladenen Partei nicht beeinträchtigt wird (etwa Hess. LAG 22. August 2005 - 4 Ta 384/05 - 01. November 2005 - 4 Ta 475/05 -, zu II 4 a; jeweils z.V.v. und m.w.N.).
  • LAG Brandenburg, 23.05.2000 - 3 Sa 83/00

    Arbeitsgerichtsverfahren: Ausschließung des Prozessbevollmächtigten einer Partei

    Auszug aus LAG Hessen, 11.05.2006 - 4 Ta 243/06
    Die Möglichkeit der Anordnung des persönlichen Erscheinens dient damit zwar nicht der Vergleichserzwingung, wohl aber der Förderung des Eintritts von Rechtsfrieden durch eine rasche vergleichsweise Erledigung des Rechtsstreits aufgrund einer argumentativen Auseinandersetzung in der mündlichen Verhandlung (vgl. LAG Brandenburg 23. Mai 2000 - 3 Sa 83/00 - LAGE ArbGG 1979 § 51 Nr. 7, zu 2.4.1; OLG Bremen 30. Dezember 1987 a.a.O.; HWK-Ziemann § 51 ArbGG Rn. 1; Helml in Hauck/Helml ArbGG 3. Aufl. § 51 Rn. 1).
  • LAG Hessen, 15.11.2006 - 4 Ta 438/06

    Kein Ordnungsgeld wegen Nichterscheinens der Partei - Anweisung an den

    Es soll verhindert werden, dass die Erfolgsaussichten der mündlichen Verhandlung dadurch beeinträchtigt werden, dass sich Parteien auf vorgefasste Auffassungen und starre Forderungen versteifen und sich einer argumentativen Erörterung dieser unter Einbeziehung der Meinungen des Gerichts und des Gegners entziehen (Hess. LAG 01. November 2005 a. a. O., zu II 4 b; 11. Mai 2006 - 4 Ta 243/06 - Juris, zu II 2 b).

    Zweck der Anordnung des persönlichen Erscheinens ist die Ermöglichung einer ergebnisoffenen mündlichen Verhandlung, in der die Parteien bzw. ihre Bevollmächtigten flexibel auf die Argumente des Gegners und des Gerichts reagieren können und nicht durch starre Vorgaben gebunden sind, nicht aber die Erzwingung eines Vergleichs mit einem bestimmten Inhalt (vgl. Hess. LAG 01. November 2005 a. a. O., zu II 4 b; 11. Mai 2006 a. a. O., zu II 2 b).

  • LAG Hessen, 29.05.2007 - 4 Ta 157/07

    Höhe eines wegen der Missachtung einer Anordnung zum persönlichen Erscheinen

    Eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt setzt damit voraus, dass dieser Kenntnisse über die den Gegenstand des Rechtsstreits bildenden Vorgänge und die betrieblichen Verhältnisse besitzt, die denen der persönlich geladenen Partei entsprechen (ständige Rechtsprechung der erkennenden Kammer, vgl. nur Hess. LAG 01. November 2005 - 4 Ta 475/05 - AR-Blattei ES 160.7 Nr. 227, zu II 4; 11. Mai 2006 - 4 Ta 243/06 - AuR 2006/415 L, zu II 2).
  • LAG Hessen, 18.06.2009 - 4 Ta 253/09

    Ordnungsgeld wegen Nichterscheinens trotz Anordnung - Terminsvertreter

    Dagegen dient die Anordnung des persönlichen Erscheinens und die Beschränkung der Zulässigkeit der Entsendung von Vertretern nicht der Erzwingung eines den Vorstellungen des Gerichts entsprechenden Vergleichs (Hess. LAG 01. November 2005 - 4 Ta 475/05 - AR-Blattei ES 160.7 Nr. 227, zu II 4 a, b; 11. Mai 2006 - 4 Ta 243/06 - AuR 2006/415 L, zu II 2 b; 15. November 2006 - 4 Ta 438/06 - Juris, zu II 2).
  • LAG Hessen, 22.12.2009 - 4 Ta 648/09

    Ordnungsgeld - Anordnung des persönlichen Erscheinens - Entsendung eines

    Dagegen dient die Möglichkeit der Anordnung des persönlichen Erscheinens und die Beschränkung der Zulässigkeit der Entsendung von Vertretern nicht der Erzwingung eines den Vorstellungen des Gerichts entsprechenden Vergleiches (Hess. LAG 01. November 2005 - 4 Ta 475/05 - AR-Partei ES 160.7 Nr. 227, zu II 4 a, b; 11. Mai 2006 - 4 Ta 243/06 - AuR 2006/415 L, zu II 2 b; 15. November 2006 - 4 Ta 438/06 - Juris, zu II 2; 18. Juni 2009 - 4 Ta 253/09 - Juris, zu II 2).
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